S 13 R 73/4•Sozialgericht Aachen, 2014-06-10, S 13 R 73/4
Sozialgericht Aachen, 2014-06-10, S 13 R 73/4
S 13 R 73/4Sozialversicherungsgericht10.06.2014
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 13 R 73/4 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-10
Aktenzeichen: S 13 R 73/4
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2014:0610.S13R73.4.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Tenor
Die Bescheide der Beklagten vom 25.06.2013 und die Widerspruchsbescheide vom 08.01.2014 werden aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die Tätigkeit des Beigeladenen zu 1) als Zusteller/Kurierdienstfahrer bei der Klägerin in der Zeit vom 01.07.2012 bis 31.10.2013 nicht im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt worden ist und aus dieser Tätigkeit keine Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung bestanden hat. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Der Streitwert wird endgültig auf 8.540,00 EUR festgesetzt.
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