S 19 SO 76/13•Sozialgericht Aachen, 2013-09-19, S 19 SO 76/13
Sozialgericht Aachen, 2013-09-19, S 19 SO 76/13
S 19 SO 76/13Sozialversicherungsgericht19.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 19 SO 76/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-19
Aktenzeichen: S 19 SO 76/13
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2013:0919.S19SO76.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird verpflichtet, das Angebot der Klägerin, die am 15.01.2013 abgeschlossene Zielvereinbarung auf 1.245,00 Euro pro Monat aufzustocken, anzunehmen. Der Beklagte wird weiter verpflichtet, den Bescheid vom 03.12.2012 in der Fassung des Teilabhilfebescheides vom 31.01.2013 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 26.03.2013 abzuändern und der Klägerin für die Zeit vom 27.04.2012 bis 31.10.2013 Leistungen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben im Rahmen eines persönlichen Budgets mit einem monatlichen Kontingent von 83 Stunden zu gewähren und den sich daraus ergebenden Betrag in Höhe von 1.245,00 Euro monatlich abzüglich des monatlich gewährten Betrages von 650,00 Euro monatlich zu zahlen. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin dem Grunde nach.
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