S 20 SO 155/12•Sozialgericht Aachen, 2013-09-03, S 20 SO 155/12
Sozialgericht Aachen, 2013-09-03, S 20 SO 155/12
S 20 SO 155/12Sozialversicherungsgericht03.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 20 SO 155/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-03
Aktenzeichen: S 20 SO 155/12
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2013:0903.S20SO155.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 02.02.2012 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 22.08.2012 verurteilt, dem Kläger Eingliederungshilfe im Rahmen ambulant betreuten Wohnens durch bis zu 2 Fachleistungsstunden im Wochen- durchschnitt und tagesstrukturierende Maßnahmen entsprechend dem Leistungstyp (LT) 24 zu gewähren und die dadurch seit dem 18.10.2010 entstandenen Kosten des Leistungserbringers "Aachener Verein zur Förderung psychisch Kranke und Behinderter" e.V. zu übernehmen. Die notwendigen Kosten des Klägers trägt der Beklagte.
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