S 13 EG 4/09•Sozialgericht Aachen, 2009-06-30, S 13 EG 4/09
Sozialgericht Aachen, 2009-06-30, S 13 EG 4/09
S 13 EG 4/09Sozialversicherungsgericht30.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 13 EG 4/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-30
Aktenzeichen: S 13 EG 4/09
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2009:0630.S13EG4.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird unter entsprechender Abänderung des Bescheides vom 08.01.2008 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 01.12.2008 verurteilt, der Klägerin weiteres Elterngeld in Höhe von 2.030,81 EUR zu zahlen.
Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt der Beklagte.
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