S 20 AY 3/06 ER•Sozialgericht Aachen, 2006-03-07, S 20 AY 3/06 ER
Sozialgericht Aachen, 2006-03-07, S 20 AY 3/06 ER
S 20 AY 3/06 ERSozialversicherungsgericht07.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 20 AY 3/06 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-03-07
Aktenzeichen: S 20 AY 3/06 ER
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2006:0307.S20AY3.06ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Kammer
Tenor
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen An- ordnung verpflichtet, dem Antragsteller für die Zeit vom 13.02.2006 bis 31.03.2006 Leistungen nach dem Asyl- bewerberleistungsgesetz (AsylbLG) einschließlich der angemessenen Unterkunftskosten zu gewähren. Im übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Antragsgegner trägt die Hälfte der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.
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