Sozialgericht Aachen, 2006-02-02, S 9 AS 10/06 ER

S 9 AS 10/06 ERSozialversicherungsgericht02.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Aachen — S 9 AS 10/06 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-02-02

Aktenzeichen: S 9 AS 10/06 ER

ECLI: ECLI:DE:SGAC:2006:0202.S9AS10.06ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Tenor

  1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, darlehnsweise die Kosten einer Tankfüllung mit Heizöl für die Wohnung der Antragstellerin zu übernehmen.
  2. Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
  3. Die Antragsgegnerin trägt die Hälfte der Kosten. Im übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.

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