S 20 SO 7/05•Sozialgericht Aachen, 2005-07-12, S 20 SO 7/05
Sozialgericht Aachen, 2005-07-12, S 20 SO 7/05
S 20 SO 7/05Sozialversicherungsgericht12.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 20 SO 7/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-12
Aktenzeichen: S 20 SO 7/05
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2005:0712.S20SO7.05.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 27.07.2004 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 11.01.2005 sowie der Bescheide vom 03.11.2004, 25.11.2004 und 14.02.2005 verurteilt, dem Kläger die für die Zeit vom 01.04.2004 bis 31.03.2005 unter dem Vorbehalt der Rückforderung bzw. darlehensweise gezahlte Hilfe zum Lebensunterhalt als Zuschuss ohne Anrechnung des aus dem Blindengeld angesparten Vermögens zu belassen. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt der Beklagte.
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