S 13 EG 16/04•Sozialgericht Aachen, 2005-06-28, S 13 EG 16/04
Sozialgericht Aachen, 2005-06-28, S 13 EG 16/04
S 13 EG 16/04Sozialversicherungsgericht28.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 13 EG 16/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-28
Aktenzeichen: S 13 EG 16/04
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2005:0628.S13EG16.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Tenor
Der Beklagte wird unter entsprechender Abänderung der beiden Bescheide vom 30.08.2004 in der Fassung der beiden Widerspruchsbescheide vom 05.10.2004 verurteilt, der Klägerin Erziehungsgeld für den 7. bis 12. Lebensmonat der am 00.00.2004 geborenen Zwillinge O und M G in Höhe von monatlich 233,00 EUR, insgesamt 1398,00 EUR zu zahlen. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt der Beklagte. Die Sprungrevision wird zugelassen.
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