S 11 AS 19/05 ER•Sozialgericht Aachen, 2005-04-08, S 11 AS 19/05 ER
Sozialgericht Aachen, 2005-04-08, S 11 AS 19/05 ER
S 11 AS 19/05 ERSozialversicherungsgericht08.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 11 AS 19/05 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-04-08
Aktenzeichen: S 11 AS 19/05 ER
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2005:0408.S11AS19.05ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller über den 05.04.2005 hinaus 80 Prozent der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie die vollen Leistungen für Unterkunft und Heizung bis zum Eintritt der Bindungswirkung des Bescheides vom 06.04.2005 zu erbringen. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Antragstellers zu erstatten.
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