S 11 AL 69/04•Sozialgericht Aachen, 2005-01-12, S 11 AL 69/04
Sozialgericht Aachen, 2005-01-12, S 11 AL 69/04
S 11 AL 69/04Sozialversicherungsgericht12.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 11 AL 69/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-12
Aktenzeichen: S 11 AL 69/04
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2005:0112.S11AL69.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 23.07.2004 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 13.08.2004 verurteilt, der Klägerin ungemindertes Arbeitslosengeld auch für die Zeit vom 01. bis 17.09.2004 zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten der Klägerin zu erstatten. Die Berufung wird zugelassen.
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