Sozialgericht Aachen, 2004-07-15, S 7 KA 4/03

S 7 KA 4/03Sozialversicherungsgericht15.07.2004

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Aachen — S 7 KA 4/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-07-15

Aktenzeichen: S 7 KA 4/03

ECLI: ECLI:DE:SGAC:2004:0715.S7KA4.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

  1. Der Bescheid des Zulassungsausschusses für Ärzte B vom 31.10.2002 in der Fassung des Bescheides des Beklagten vom 12.03.2003 wird dahingehend abgeändert, dass die vorgesehene Befristung entfällt.
  2. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 12.03.2003 im übrigen verurteilt, die Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts hinsichtlich der Fallzahlbegrenzung und des Zugangsweges neu zu bescheiden.
  3. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
  4. Der Beklagte und die Beigeladene zu 5) tragen gesamtschuldnerisch 4/5 der Kosten des Verfahrens. Die Klägerin trägt 1/5 der Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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