S 7 KA 4/03•Sozialgericht Aachen, 2004-07-15, S 7 KA 4/03
Sozialgericht Aachen, 2004-07-15, S 7 KA 4/03
S 7 KA 4/03Sozialversicherungsgericht15.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 7 KA 4/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-15
Aktenzeichen: S 7 KA 4/03
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2004:0715.S7KA4.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Tenor
- Der Bescheid des Zulassungsausschusses für Ärzte B vom 31.10.2002 in der Fassung des Bescheides des Beklagten vom 12.03.2003 wird dahingehend abgeändert, dass die vorgesehene Befristung entfällt.
- Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 12.03.2003 im übrigen verurteilt, die Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts hinsichtlich der Fallzahlbegrenzung und des Zugangsweges neu zu bescheiden.
- Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
- Der Beklagte und die Beigeladene zu 5) tragen gesamtschuldnerisch 4/5 der Kosten des Verfahrens. Die Klägerin trägt 1/5 der Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
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