Sozialgericht Aachen, 2003-11-20, S 9 U 62/01

S 9 U 62/01Sozialversicherungsgericht20.11.2003

Gesamter Gesetzestext

Sozialgericht Aachen — S 9 U 62/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-11-20

Aktenzeichen: S 9 U 62/01

ECLI: ECLI:DE:SGAC:2003:1120.S9U62.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide vom 22.06.1998 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 25.03.1999 und 27.02.2001 und 20.08.2001 in der Fassung der Widerspruchsbescheide vom 13.11.2001 verurteilt, die dem Kläger zustehende Verletztenrente mit Wirkung ab 22.10.1995 bis auf weiteres nach Maßgabe einer MdE um 80 % zu zahlen.
  2. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
  3. Die Beklagte trägt 2/3 der Kosten des Klägers. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.

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