S 6 KR 91/02•Sozialgericht Aachen, 2003-04-14, S 6 KR 91/02
Sozialgericht Aachen, 2003-04-14, S 6 KR 91/02
S 6 KR 91/02Sozialversicherungsgericht14.04.2003
Gesamter Gesetzestext
Sozialgericht Aachen — S 6 KR 91/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-04-14
Aktenzeichen: S 6 KR 91/02
ECLI: ECLI:DE:SGAC:2003:0414.S6KR91.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Tenor
Unter Aufhebung des Bescheides vom 03.12.2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.04.2002 wird festgestellt, dass die Beklagte für die Behandlung des Klägers mit dem Arzneimittel "Spondyl AT" endgültig zu einer Kostenübernahme verpflichtet ist. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers, im Übrigen sind keine Kosten zu erstatten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.