Schifffahrtsgericht Duisburg-Ruhrort, 2022-05-19, 5 C 12/21 BSch

5 C 12/21 BSchÜbriges Gericht19.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Schifffahrtsgericht Duisburg-Ruhrort — 5 C 12/21 BSch — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-19

Aktenzeichen: 5 C 12/21 BSch

ECLI: ECLI:DE:SCHGDU:2022:0519.5C12.21BSCH.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.770.260,49 € nebst 5 % Zinsen hieraus seit dem 16.10.202 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.689,50€ vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten nebst 5 % Zinsen hieraus seit dem 19.07.2021 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist für die Klägerin vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages.

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