3 U 74/17 BSchRh•Rheinschifffahrtsobergericht Köln, 2018-11-22, 3 U 74/17 BSchRh
Rheinschifffahrtsobergericht Köln, 2018-11-22, 3 U 74/17 BSchRh
3 U 74/17 BSchRhÜbriges Gericht22.11.2018
Regest
Zur Reichweite und Abgrenzung vertraglicher Pflichten bei Schweißarbeiten auf einem Schiff während eines Werftaufenthalts (Binnenschifffahrtssache)
Gesamter Gesetzestext
Rheinschifffahrtsobergericht Köln — 3 U 74/17 BSchRh — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-11-22
Aktenzeichen: 3 U 74/17 BSchRh
ECLI: ECLI:DE:RSCHOGK:2018:1122.3U74.17BSCHRH.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Normen: §§ 280, 278, 823 BGB
Leitsätze
Zur Reichweite und Abgrenzung vertraglicher Pflichten bei Schweißarbeiten auf einem Schiff während eines Werftaufenthalts (Binnenschifffahrtssache)
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 31.05.2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort (Schifffahrtsgericht) – Az. 5 C 5/16 BSch – in der Gestalt des Berichtigungsbeschlusses vom 12.07.2017 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.
Die weiteren Entscheidungen bleiben dem Schlussurteil vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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