Rheinschifffahrtsobergericht Köln, 2018-11-22, 3 U 74/17 BSchRh

3 U 74/17 BSchRhÜbriges Gericht22.11.2018

Regest

Zur Reichweite und Abgrenzung vertraglicher Pflichten bei Schweißarbeiten auf einem Schiff während eines Werftaufenthalts (Binnenschifffahrtssache)

Gesamter Gesetzestext

Rheinschifffahrtsobergericht Köln — 3 U 74/17 BSchRh — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-22

Aktenzeichen: 3 U 74/17 BSchRh

ECLI: ECLI:DE:RSCHOGK:2018:1122.3U74.17BSCHRH.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Normen: §§ 280, 278, 823 BGB

Leitsätze

Zur Reichweite und Abgrenzung vertraglicher Pflichten bei Schweißarbeiten auf einem Schiff während eines Werftaufenthalts (Binnenschifffahrtssache)

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 31.05.2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort (Schifffahrtsgericht) – Az. 5 C 5/16 BSch – in der Gestalt des Berichtigungsbeschlusses vom 12.07.2017 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.

Die weiteren Entscheidungen bleiben dem Schlussurteil vorbehalten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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