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20 B 1053/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-12-03, 20 B 1053/25
20 B 1053/25Verwaltungsgericht03.12.2025
Entscheidungsdatum: 2025-12-03
Aktenzeichen: 20 B 1053/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:1203.20B1053.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Der angegriffene Beschluss wird geändert.
Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers (VG Köln 20 K 5639/25) gegen die unter Nr. 1 bis 3 des Bescheids des Antragsgegners vom 18. Juni 2025 getroffenen Maßnahmen wird angeordnet.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 4.750 Euro festgesetzt.
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