Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-11-28, 7 A 966/24

7 A 966/24Verwaltungsgericht28.11.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 A 966/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-11-28

Aktenzeichen: 7 A 966/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:1128.7A966.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Berufung wird zugelassen. Es bedarf der Überprüfung in einem Berufungsverfahren, ob der Klägerin der geltend gemachte Baugenehmigungsanspruch zum Zeitpunkt der Erledigung mit Blick auf den Bauvorbescheid vom 9.5.2019 und die darin geregelten Befreiungen zugestanden hat; die damit verbundenen besonde­ren Schwierigkeiten der Rechtssache i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO hat die Klägerin - auch unter dem Aspekt ernstlicher Zweifel i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO - hinreichend aufgezeigt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.