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7 A 965/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-11-28, 7 A 965/24
7 A 965/24Verwaltungsgericht28.11.2025
Entscheidungsdatum: 2025-11-28
Aktenzeichen: 7 A 965/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:1128.7A965.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Berufung wird zugelassen. Es bedarf der Überprüfung in einem Berufungsverfahren, ob der Rücknahmebescheid der Beklagten vom 22.11.2021, mit dem sie den der Klägerin erteilten Bauvorbescheid vom 9.5.2019 sowie die darin enthaltenen Befreiungen aufgehoben hat, rechtmäßig ist; die damit verbundenen besonderen Schwierigkeiten der Rechtssache i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO hat die Klägerin - auch unter dem Aspekt ernstlicher Zweifel i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO - hinreichend aufgezeigt.
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