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4 A 816/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-11-28, 4 A 816/25
4 A 816/25Verwaltungsgericht28.11.2025
Entscheidungsdatum: 2025-11-28
Aktenzeichen: 4 A 816/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:1128.4A816.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Das Verfahren wird eingestellt.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 20.3.2025 ist wirkungslos.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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