Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-11-28, 4 A 816/25

4 A 816/25Verwaltungsgericht28.11.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 A 816/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-11-28

Aktenzeichen: 4 A 816/25

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:1128.4A816.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 20.3.2025 ist wirkungslos.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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