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6 A 1396/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-11-27, 6 A 1396/22
6 A 1396/22Verwaltungsgericht27.11.2025
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Stadtoberinspektors a. D., der sich gegen seine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet.
Entscheidungsdatum: 2025-11-27
Aktenzeichen: 6 A 1396/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:1127.6A1396.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; BeamtStG § 26 Abs. 1 Satz 1; LBG NRW § 34; VO-Begutachtung § 2
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Stadtoberinspektors a. D., der sich gegen seine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet.
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 50.000,00 Euro festgesetzt.
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