Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-11-27, 6 A 1396/22

6 A 1396/22Verwaltungsgericht27.11.2025

Regest

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Stadtoberinspektors a. D., der sich gegen seine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 1396/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-11-27

Aktenzeichen: 6 A 1396/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:1127.6A1396.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; BeamtStG § 26 Abs. 1 Satz 1; LBG NRW § 34; VO-Begutachtung § 2

Leitsätze

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Stadtoberinspektors a. D., der sich gegen seine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 50.000,00 Euro festgesetzt.

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