Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-11-17, 19 A 1942/24

19 A 1942/24Verwaltungsgericht17.11.2025

Regest

Die zum krankheitsbedingten Rücktritt von berufsbezogenen Prüfungen entwickelte Rechtsprechung findet keine Anwendung auf Unterrichtsbesuche. Unterrichtsbesuche sind keine Prüfungsleistungen, sondern Bestandteile der Ausbildung. Die bei einem Unterrichtsbesuch gewonnenen Eindrücke dienen (lediglich) als Beurteilungsgrundlage für die Langzeitbeurteilung.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 19 A 1942/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-11-17

Aktenzeichen: 19 A 1942/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:1117.19A1942.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Normen: OVP § 16

Leitsätze

Die zum krankheitsbedingten Rücktritt von berufsbezogenen Prüfungen entwickelte Rechtsprechung findet keine Anwendung auf Unterrichtsbesuche.

Unterrichtsbesuche sind keine Prüfungsleistungen, sondern Bestandteile der Ausbildung. Die bei einem Unterrichtsbesuch gewonnenen Eindrücke dienen (lediglich) als Beurteilungsgrundlage für die Langzeitbeurteilung.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 40.000,00 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.