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19 A 1942/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-11-17, 19 A 1942/24
19 A 1942/24Verwaltungsgericht17.11.2025
Die zum krankheitsbedingten Rücktritt von berufsbezogenen Prüfungen entwickelte Rechtsprechung findet keine Anwendung auf Unterrichtsbesuche. Unterrichtsbesuche sind keine Prüfungsleistungen, sondern Bestandteile der Ausbildung. Die bei einem Unterrichtsbesuch gewonnenen Eindrücke dienen (lediglich) als Beurteilungsgrundlage für die Langzeitbeurteilung.
Entscheidungsdatum: 2025-11-17
Aktenzeichen: 19 A 1942/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:1117.19A1942.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Normen: OVP § 16
Die zum krankheitsbedingten Rücktritt von berufsbezogenen Prüfungen entwickelte Rechtsprechung findet keine Anwendung auf Unterrichtsbesuche.
Unterrichtsbesuche sind keine Prüfungsleistungen, sondern Bestandteile der Ausbildung. Die bei einem Unterrichtsbesuch gewonnenen Eindrücke dienen (lediglich) als Beurteilungsgrundlage für die Langzeitbeurteilung.
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 40.000,00 Euro festgesetzt.
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