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7 B 774/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-11-14, 7 B 774/25
7 B 774/25Verwaltungsgericht14.11.2025
Entscheidungsdatum: 2025-11-14
Aktenzeichen: 7 B 774/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:1114.7B774.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.
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