Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-11-05, 7 A 2031/23

7 A 2031/23Verwaltungsgericht05.11.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 A 2031/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-11-05

Aktenzeichen: 7 A 2031/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:1105.7A2031.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubigerin zuvor in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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