Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-10-31, 1 E 190/25

1 E 190/25Verwaltungsgericht31.10.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 E 190/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-10-31

Aktenzeichen: 1 E 190/25

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:1031.1E190.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. März 2025 wird als unzulässig verworfen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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