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1 B 1004/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-10-29, 1 B 1004/25
1 B 1004/25Verwaltungsgericht29.10.2025
Entscheidungsdatum: 2025-10-29
Aktenzeichen: 1 B 1004/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:1029.1B1004.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen hat.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 17.415,15 Euro festgesetzt.
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