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6 A 125/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-10-27, 6 A 125/24
6 A 125/24Verwaltungsgericht27.10.2025
Erfolgloser Zulassungsantrag eines Kriminaloberkommissars, der die Neubescheidung seines Antrags auf Übernahme von Schmerzensgeld begehrt.
Entscheidungsdatum: 2025-10-27
Aktenzeichen: 6 A 125/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:1027.6A125.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LBG NRW § 82a Abs. 1
Erfolgloser Zulassungsantrag eines Kriminaloberkommissars, der die Neubescheidung seines Antrags auf Übernahme von Schmerzensgeld begehrt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 500,00 Euro festgesetzt.
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