Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-10-27, 6 A 125/24

6 A 125/24Verwaltungsgericht27.10.2025

Regest

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Kriminaloberkommissars, der die Neubescheidung seines Antrags auf Übernahme von Schmerzensgeld begehrt.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 125/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-10-27

Aktenzeichen: 6 A 125/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:1027.6A125.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: LBG NRW § 82a Abs. 1

Leitsätze

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Kriminaloberkommissars, der die Neubescheidung seines Antrags auf Übernahme von Schmerzensgeld begehrt.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 500,00 Euro festgesetzt.

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