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16 B 517/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-10-27, 16 B 517/25
16 B 517/25Verwaltungsgericht27.10.2025
Entscheidungsdatum: 2025-10-27
Aktenzeichen: 16 B 517/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:1027.16B517.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Senat
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 30. April 2025 wird als unzulässig verworfen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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