Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-10-24, 6 E 483/25

6 E 483/25Verwaltungsgericht24.10.2025

Regest

Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für ein gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe (Polizeivollzugsdienst) gerichtetes Klageverfahren.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 E 483/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-10-24

Aktenzeichen: 6 E 483/25

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:1024.6E483.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; ZPO § 114

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für ein gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe (Polizeivollzugsdienst) gerichtetes Klageverfahren.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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