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16 B 449/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-10-23, 16 B 449/25
16 B 449/25Verwaltungsgericht23.10.2025
Entscheidungsdatum: 2025-10-23
Aktenzeichen: 16 B 449/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:1023.16B449.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Senat
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 25. April 2025 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
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