Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-10-22, 13 B 297/25

13 B 297/25Verwaltungsgericht22.10.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 13 B 297/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-10-22

Aktenzeichen: 13 B 297/25

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:1022.13B297.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts F. vom 17. März 2025 teilweise geändert und die aufschiebende Wirkung der Klage 21 K 195/25 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 16. Dezember 2024 bezogen auf die Leistungsgruppe 16.2 bis zu einer erneuten Entscheidung des Antragsgegners über die Zuweisung dieser Leistungsgruppe an die Antragstellerin, längstens bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens 21 K 195/25 angeordnet. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Antragstellerin und der Antragsgegner tragen die Kosten des Verfahrens beider Instanzen jeweils zur Hälfte.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 50.000 Euro festgesetzt.

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