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19 B 992/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-10-17, 19 B 992/25
19 B 992/25Verwaltungsgericht17.10.2025
Entscheidungsdatum: 2025-10-17
Aktenzeichen: 19 B 992/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:1017.19B992.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 20. August 2025 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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