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1 A 2803/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-10-10, 1 A 2803/21
1 A 2803/21Verwaltungsgericht10.10.2025
Entscheidungsdatum: 2025-10-10
Aktenzeichen: 1 A 2803/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:1010.1A2803.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Hauptsache des Rechtsstreits und das Zulassungsverfahren haben sich erledigt.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 13. September 2021 –15 K 4315/19 – ist unwirksam.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Zulassungsverfahren auf 9.152,79 Euro festgesetzt.
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