Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-10-07, 5 E 347/24

5 E 347/24Verwaltungsgericht07.10.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 5 E 347/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-10-07

Aktenzeichen: 5 E 347/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:1007.5E347.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert wird bis zur Verbindung für die erstinstanzlichen Klageverfahren auf jeweils 5.000,00 Euro, ab der Verbindung auf insgesamt 15.000,00 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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