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4 E 639/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-10-07, 4 E 639/24
4 E 639/24Verwaltungsgericht07.10.2025
Entscheidungsdatum: 2025-10-07
Aktenzeichen: 4 E 639/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:1007.4E639.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 1.10.2024 geändert.
Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Antragsverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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