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19 B 481/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-10-07, 19 B 481/25
19 B 481/25Verwaltungsgericht07.10.2025
Entscheidungsdatum: 2025-10-07
Aktenzeichen: 19 B 481/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:1007.19B481.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 22. April 2025 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.
Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen trägt die Antragstellerin.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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