Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-09-30, 1 A 1478/21

1 A 1478/21Verwaltungsgericht30.09.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 A 1478/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-09-30

Aktenzeichen: 1 A 1478/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0930.1A1478.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 41.721,96 Euro und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren auf 38.884,20 Euro festgesetzt.

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