Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-09-25, 1 B 972/25

1 B 972/25Verwaltungsgericht25.09.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 B 972/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-09-25

Aktenzeichen: 1 B 972/25

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0925.1B972.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 12.514,41 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.