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1 B 972/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-09-25, 1 B 972/25
1 B 972/25Verwaltungsgericht25.09.2025
Entscheidungsdatum: 2025-09-25
Aktenzeichen: 1 B 972/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0925.1B972.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 12.514,41 Euro festgesetzt.
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