Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-09-25, 1 A 2197/22

1 A 2197/22Verwaltungsgericht25.09.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 A 2197/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-09-25

Aktenzeichen: 1 A 2197/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0925.1A2197.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren auf 8.008,08 Euro festgesetzt.

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