Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-09-25, 19 E 359/25

19 E 359/25Verwaltungsgericht25.09.2025

Regest

Ein Einbürgerungsantrag nach § 10 StAG ist grundsätzlich nicht formgebunden.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 19 E 359/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-09-25

Aktenzeichen: 19 E 359/25

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0925.19E359.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Normen: StAG § 10; VwGO § 75

Leitsätze

Ein Einbürgerungsantrag nach § 10 StAG ist grundsätzlich nicht formgebunden.

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 17. Juni 2025 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

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