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19 E 359/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-09-25, 19 E 359/25
19 E 359/25Verwaltungsgericht25.09.2025
Ein Einbürgerungsantrag nach § 10 StAG ist grundsätzlich nicht formgebunden.
Entscheidungsdatum: 2025-09-25
Aktenzeichen: 19 E 359/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0925.19E359.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Normen: StAG § 10; VwGO § 75
Ein Einbürgerungsantrag nach § 10 StAG ist grundsätzlich nicht formgebunden.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 17. Juni 2025 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
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