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7 B 984/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-09-23, 7 B 984/25
7 B 984/25Verwaltungsgericht23.09.2025
Entscheidungsdatum: 2025-09-23
Aktenzeichen: 7 B 984/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0923.7B984.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 EUR festgesetzt.
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