projekte
19 B 1010/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-09-22, 19 B 1010/25
19 B 1010/25Verwaltungsgericht22.09.2025
Entscheidungsdatum: 2025-09-22
Aktenzeichen: 19 B 1010/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0922.19B1010.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung teilweise geändert.
Der Antrag wird insgesamt abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.