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7 B 812/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-09-18, 7 B 812/25
7 B 812/25Verwaltungsgericht18.09.2025
Entscheidungsdatum: 2025-09-18
Aktenzeichen: 7 B 812/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0918.7B812.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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