Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-09-18, 11 B 892/25

11 B 892/25Verwaltungsgericht18.09.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 11 B 892/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-09-18

Aktenzeichen: 11 B 892/25

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0918.11B892.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin (Az.: 21 K 1772/25) gegen Ziffer 1. des Bescheids der Antragsgegnerin vom 6. Februar 2025 wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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