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11 B 892/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-09-18, 11 B 892/25
11 B 892/25Verwaltungsgericht18.09.2025
Entscheidungsdatum: 2025-09-18
Aktenzeichen: 11 B 892/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0918.11B892.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln wird geändert.
Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin (Az.: 21 K 1772/25) gegen Ziffer 1. des Bescheids der Antragsgegnerin vom 6. Februar 2025 wird wiederhergestellt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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