Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-09-10, 7 D 172/23.NE

7 D 172/23.NEVerwaltungsgericht10.09.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 D 172/23.NE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-09-10

Aktenzeichen: 7 D 172/23.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0910.7D172.23NE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Bebauungsplan Nr. 000 der Gemeinde M. „Z. K.“ ist unwirksam.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Antragsteller in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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