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5 B 933/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-09-09, 5 B 933/25
5 B 933/25Verwaltungsgericht09.09.2025
Entscheidungsdatum: 2025-09-09
Aktenzeichen: 5 B 933/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0909.5B933.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 18. Juli 2025 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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