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19 E 454/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-09-05, 19 E 454/25
19 E 454/25Verwaltungsgericht05.09.2025
Entscheidungsdatum: 2025-09-05
Aktenzeichen: 19 E 454/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0905.19E454.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Der Streitwert für das erstinstanzliche Klageverfahren wird auf 40.000,00 Euro festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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