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4 B 886/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-09-04, 4 B 886/25
4 B 886/25Verwaltungsgericht04.09.2025
Entscheidungsdatum: 2025-09-04
Aktenzeichen: 4 B 886/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0904.4B886.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 27.7.2025 wird verworfen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 12.500,00 Euro festgesetzt.
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