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4 E 397/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-08-28, 4 E 397/25
4 E 397/25Verwaltungsgericht28.08.2025
Entscheidungsdatum: 2025-08-28
Aktenzeichen: 4 E 397/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0828.4E397.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde des Klägers gegen die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 2.7.2025 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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