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1 B 477/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-08-27, 1 B 477/25
1 B 477/25Verwaltungsgericht27.08.2025
Entscheidungsdatum: 2025-08-27
Aktenzeichen: 1 B 477/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0827.1B477.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Der angegriffene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrensin beiden Instanzen, mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst trägt.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 19.283,67 Euro festgesetzt.
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