Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-08-26, 19 B 907/25

19 B 907/25Verwaltungsgericht26.08.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 19 B 907/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-08-26

Aktenzeichen: 19 B 907/25

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0826.19B907.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Antragstellerin vorläufig in Klasse 5 der U.-Gesamtschule W. zum Schuljahr 2025/2026 aufzunehmen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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